Schulbetrieb ab 17.05.21
Für den Schulbetrieb gelten folgende Regelungen:
Stundenpläne
Es gelten ab Montag wieder die „normalen“ Stundenpläne (siehe Homepage unter TERMINE).
Der Unterricht findet ganztägig statt. Lernbetreuung ist bis 17:50 Uhr möglich.
Mittagessen, Mittagsbetreuung
Das Mittagessen wird, je nach Gruppengröße, in getrennten Räumen eingenommen. Ruetz Anna führt „sicherheitshalber“ eine Erhebung zu den genauen Anmeldezahlen für das Mittagesse durch.
Mittagsbetreuung findet wie gewohnt statt.
Testungen
Die Schüler*innen führen drei Mal pro Woche einen Antigen-Selbsttest durch (Montag, Mittwoch und Freitag). Zwischen den Tests darf maximal ein Kalendertag liegen.
Kooperation mit außerschulischen Personen und Einrichtungen
Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen können unter Einhaltung entsprechender Präventions- und Hygienemaßnahmen außerhalb der Schule (im Freien) stattfinden.
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Es gelten nach wie vor alle bereits bekannten und kommunizierten Hygienemaßnahmen (MNS, Handdesinfektion, Lüften usw.).
Unterricht in Bewegung und Sport
Bewegung und Sport findet, soweit möglich, im Freien statt. Der Unterricht erfolgt in Sportbekleidung, außer das Umziehen kann nicht unter Einhaltung der Präventions-und Hygienemaßnahmen erfolgen.
Kontaktsportarten (Ballsport, Teamsportarten usw.) und Sportarten, bei denen es im Zuge der Ausübung zu Kontakt kommt (z.B. beim Helfen und Sichern), sind dann zulässig, wenn der 2-m-Abstand nur kurzfristig unterschritten wird. Untersagt sind daher jene Sportarten und sportliche Tätigkeiten wie Kampfsport, Akrobatik, die auf Übungsformen zurückgreifen, bei denen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum in direktem Kontakt stehen.
Unterricht in Musik
Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind nach wie vor nur im Freien erlaubt.
Unverbindliche Übungen und Freigegenstände
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können ganz normal stattfinden.
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.
Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.
Wir freuen uns alle auf die Rückkehr aller Schüler*innen in den Präsenzunterricht und hoffen, dass es bis zum Schulschluss vielleicht noch weitere Erleichterungen und nicht wieder zusätzliche Verschärfungen gibt.
Dir. Thomas Stecher