Informationen zum Schulbetrieb ab 22.11.21

Schulbetrieb ab 22.11.21

Die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet!

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

Grundsätzliches

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
  • Schulen sind ein kontrollierter Ort. h. das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und Pädagog/inne/n sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren. Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Die Schüler/innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
  • Bereits angekündigte Schularbeiten finden in der Regel wie geplant statt.

Hygiene und Präventionsmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
  • Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Testungen

  • Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test.
  • Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal jene Lehr- und Verwaltungs-personen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal.

Aktueller Erlass
unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb

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