Corona-Testpass für Schüler*innen

Ab kommender Woche wird der „Corona-Testpass“ für Schüler*innen eingeführt. Der Testpass gilt als gültiger Nachweis über das negative Testergebnis z. B. zur Vorlage im Restaurant, Frisör bzw. allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.

 


Elternbrief von BM Heinz Faßmann
  Informationen auf der Homepage des BMBWF

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